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Einspruch eingereicht!

Einspruch eingereicht!

Unser Landesverband hat gemäß § 38 des Bremischen Wahlgesetzes (BremWahlG) Einspruch beim Wahlprüfungsgericht und Staatsgerichtshof gegen die Wahl der Bremischen Bürgerschaft eingelegt, bei der die AfD aus offenbar politischen Gründen von der Wahl ausgeschlossen wurde. Dass der Landeswahlleiter nun kurzerhand einen externen Juristen als Prozessbevollmächtigten mit einbeziehen muss, zeigt, dass die angeblich so eindeutige Rechtslage in dieser Sache nicht gegeben ist.
Unser Landesverband ist zuversichtlich, dass der Rechtsstaat unserer Auffassung folgen wird und die einzig echt Oppositionspartei bei einer erneuten Wahl Teil der politischen Willensbildung in Bremen sein wird.

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